Neue Bauwerke müssen in Österreich gemäß den Berechnungsnormen dem am jeweiligen Standort definierten Bemessungsbeben mit einer mittleren Wiederkehrperiode von 475 Jahren widerstehen. Bei bestehenden Bauwerken, die nicht auf das heute gültige Bemessungsbeben ausgelegt wurden, kann es infolge einer Erdbebeneinwirkung, abhängig vom Gebäudezustand und der Bausubstanz, zu erheblichen Schäden beziehungsweise zu Einstürzen kommen.
Neben der Tragstruktur der Gebäude sind aber auch nichttragende Elemente gefährdet. Wenn es in Spitälern infolge eines Erdbebens zu Ausfällen bei der Krankenhausinfrastruktur kommt, sind indirekt Menschenleben betroffen, ohne dass es zu Einstürzen kommt. Des Weiteren kann ein Ausfall von nichttragenden Elementen in der Industrie zu wirtschaftlichen Folgen führen.
Gemäß der heutigen Rechtslage in Österreich darf der Erdbebenwiderstand eines bestehenden Tragwerks im Rahmen einer Erweiterung oder eines Umbaus nicht verschlechtert werden. Bei einer Erhöhung der Personenbelegung wird vom Gesetzgeber sogar eine Verbesserung des Erdbebenwiderstandes gefordert.
Ich überprüfe für Sie den Erdbebenwiderstand von Gebäuden, Industriebauwerken, Brücken sowie nichttragenden Elementen. Weiters erarbeite ich Ertüchtigungskonzepte zur Erhöhung des Erdbebenwiderstandes. Für die Einreichung bei der Baubehörde im Rahmen einer Erweiterung oder eines Umbaus führe ich neben den statischen Berechnungen der neuen Tragelemente den Erdbebennachweis und erarbeite allenfalls notwendige Ertüchtigungsmaßnahmen für die bestehende Tragstruktur.
Bei sehr anpruchsvollen und diffizilen Aufgabenstellungen oder wenn es von Kunden ausdrücklich gewünscht wird, greife ich an Stelle der internen Qualitätssicherung auf das Expertenwissen von Prof. Dr. Rainer Flesch oder jenes des Schweizer Büros Résonance zurück, indem die Arbeit einer externen Überprüfung unterzogen wird.